AGB

1. Einleitung

Als freiberuflicher Spezialist biete ich als cehler.dev (nachfolgend “Dienstleister” genannt), umfassende Lösungen in den Bereichen WordPress-Entwicklung, Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Cloud-Migration an. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) dienen als Basis für eine erfolgreiche und transparente Zusammenarbeit zwischen Ihnen, dem Auftraggeber, und mir, dem Dienstleister.

Das Ziel dieser AGBs ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu definieren, unter denen ich meine Dienstleistungen anbiete und erbringe. Sie legen die Rechte und Pflichten beider Parteien fest und sorgen für Klarheit und Verständnis in unserer geschäftlichen Beziehung.

Die AGBs gelten für alle Verträge, Projekte und Dienstleistungen, die zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister vereinbart werden. Mit der Inanspruchnahme meiner Dienstleistungen erkennen Sie diese Bedingungen an und erklären sich mit ihnen einverstanden. Bitte lesen Sie diese AGBs sorgfältig durch, bevor Sie sich für die Nutzung meiner Dienstleistungen entscheiden. Sollten Sie Fragen oder Bedenken bezüglich dieser AGBs haben, zögern Sie bitte nicht, mich zu kontaktieren.

2. Definitionen

Um die Klarheit und das gemeinsame Verständnis unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu gewährleisten, ist es wichtig, bestimmte Schlüsselbegriffe zu definieren, die im Rahmen unserer Zusammenarbeit Verwendung finden. Der Begriff „Dienstleister“ bezieht sich auf cehler.dev, der als freiberuflicher Experte in den Bereichen WordPress-Entwicklung, Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Cloud-Migration tätig ist. Wenn wir von „Auftraggeber“ sprechen, meinen wir jede natürliche oder juristische Person, die mit dem Dienstleister einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen abschließt.

Unter „Dienstleistungen“ verstehen wir alle Tätigkeiten, die vom Dienstleister im Rahmen des Vertrags ausgeführt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die Entwicklung und Gestaltung von WordPress-Websites, die Durchführung von SEO-Maßnahmen zur Verbesserung der Sichtbarkeit und des Rankings von Websites in Suchmaschinen sowie Beratung und Umsetzung von Cloud-Migrationsprojekten.

„Vertrag“ bezeichnet jede Vereinbarung zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber, die die Erbringung von Dienstleistungen gegen Entgelt regelt. Dies kann in Form eines schriftlichen Vertrags, einer E-Mail-Bestätigung oder eines anderen elektronischen oder papierbasierten Kommunikationsmittels erfolgen, das die Zustimmung zu den Bedingungen der Zusammenarbeit beinhaltet.

Mit „Vertrauliche Informationen“ sind alle Daten, Informationen und Materialien gemeint, die in irgendeiner Form, sei es mündlich, schriftlich, elektronisch oder auf andere Weise, zwischen den Parteien ausgetauscht werden und die nicht öffentlich bekannt sind. Diese können geschäftliche, technische, finanzielle oder andere Aspekte der Parteien betreffen und sind von beiden Seiten mit entsprechender Sorgfalt und Vertraulichkeit zu behandeln.

Der Begriff „Drittanbieter“ bezieht sich auf jegliche externe Unternehmen oder Individuen, die nicht direkt Teil der Vereinbarung zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber sind, aber zur Erbringung bestimmter Dienstleistungen oder zur Lieferung von Produkten, die im Zusammenhang mit den vom Dienstleister erbrachten Dienstleistungen stehen, herangezogen werden können.

3. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, die von cehler.dev (im Folgenden „das Unternehmen“) über die Website https://cehler.dev oder auf jeglichem anderen Wege, einschließlich E-Mail, Telefon oder persönlich, angeboten werden. Die Dienstleistungen umfassen, sind aber nicht beschränkt auf WordPress-Entwicklung, Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Cloud-Migrationsdienste, die an Kunden (im Folgenden „Kunde“ oder „Sie“) bereitgestellt werden.

Durch den Zugriff auf die Website oder die Nutzung der Dienste erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, an diese AGB gebunden zu sein. Diese AGB gelten für alle Nutzer der Website und der Dienste, einschließlich, ohne Einschränkung, Besucher, Kunden und Personen, die Beiträge zur Website leisten.

Die Nutzung bestimmter Dienstleistungen oder Teile der Website kann zusätzlichen Bestimmungen und Bedingungen unterliegen, die zum Zeitpunkt der Nutzung solcher Dienstleistungen oder Zugriff auf solche Teile der Website bekannt gegeben werden. Durch die Nutzung solcher Dienstleistungen oder den Zugriff auf solche Teile der Website erklären Sie sich damit einverstanden, an diese zusätzlichen Bedingungen gebunden zu sein.

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen werden wirksam, sobald sie auf der Website veröffentlicht werden. Ihre fortgesetzte Nutzung der Website oder der Dienste nach solchen Änderungen stellt Ihre Zustimmung zu den neuen Bedingungen dar. Es liegt in Ihrer Verantwortung, diese AGB regelmäßig zu überprüfen und sich über Änderungen zu informieren.

4. Gegenstand

Der Gegenstand dieses Vertrages umfasst die Bereitstellung spezialisierter Dienstleistungen durch den Dienstleister cehler.dev an den Auftraggeber. Diese Dienstleistungen zielen darauf ab, die digitale Präsenz, Effizienz und Leistung des Auftraggebers durch maßgeschneiderte Lösungen in den Bereichen WordPress-Entwicklung, Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Cloud-Migration zu optimieren. Der Dienstleister verpflichtet sich, seine Fachkenntnisse und Erfahrungen einzusetzen, um Projekte gemäß den spezifischen Anforderungen und Zielen des Auftraggebers durchzuführen.

4.1. Beschreibung der Dienstleistungen

Die vom Dienstleister angebotenen Dienstleistungen umfassen, sind jedoch nicht beschränkt auf, die nachfolgend spezifizierten Bereiche. Jede Dienstleistung wird mit dem Ziel erbracht, die Online-Präsenz, Sicherheit, Leistung und Benutzerfreundlichkeit der digitalen Assets des Auftraggebers zu verbessern.

4.1.1. WordPress-Entwicklung

Der Dienstleister bietet umfassende WordPress-Entwicklungsdienste an, die die Planung, Entwicklung und Implementierung von WordPress-Websites umfassen. Diese Dienstleistungen beinhalten, sind aber nicht beschränkt auf, die Anpassung von Themes und Plugins, die Entwicklung von benutzerdefiniertem Code zur Erweiterung der Funktionalität von Websites, sowie die Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Stabilität der Website.

4.1.2. Suchmaschinenoptimierung (SEO)

Der Dienstleister führt eine Reihe von SEO-Maßnahmen durch, um die Sichtbarkeit und das Ranking der Website des Auftraggebers in den Suchmaschinenergebnissen zu verbessern. Dies umfasst Keyword-Recherche und -Strategie, On-Page-Optimierung (wie Meta-Tags, Inhaltsqualität und Benutzererfahrung) sowie Off-Page-Optimierung (wie Linkbuilding und Social Media Strategien).

4.1.3. Cloud-Migration

Der Dienstleister unterstützt den Auftraggeber bei der Migration bestehender digitaler Infrastrukturen und Dienste in die Cloud. Dies beinhaltet die Bewertung der bestehenden IT-Landschaft, die Planung und Durchführung der Migration sowie die Optimierung und Verwaltung der Cloud-Umgebung. Ziel ist es, die Skalierbarkeit, Leistung und Kosteneffizienz der IT-Ressourcen des Auftraggebers zu verbessern.

4.1.4. Cloud-Migration

Der Dienstleister unterstützt den Auftraggeber bei der Migration bestehender digitaler Infrastrukturen und Dienste in die Cloud. Dies beinhaltet die Bewertung der bestehenden IT-Landschaft, die Planung und Durchführung der Migration sowie die Optimierung und Verwaltung der Cloud-Umgebung. Ziel ist es, die Skalierbarkeit, Leistung und Kosteneffizienz der IT-Ressourcen des Auftraggebers zu verbessern.

4.2. Spezifikation der Dienstleistungsbereiche

  1. WordPress-Entwicklung: Maßgeschneiderte Website-Erstellung, Theme- und Plugin-Anpassung, Performance-Optimierung, Sicherheitsaudits und -verbesserungen.
  2. Suchmaschinenoptimierung (SEO): Durchführung von technischen SEO-Audits, On-Page- und Off-Page-SEO-Strategien, Content-Optimierung, Linkbuilding-Kampagnen, kontinuierliche Überwachung und Anpassung der SEO-Strategie basierend auf Performance-Daten.
  3. Cloud-Migration: Beratung zur Auswahl der geeigneten Cloud-Plattform, Planung der Migrationsstrategie, Durchführung der Migration, Post-Migration-Support und Optimierung von Cloud-Diensten.

Diese Dienstleistungen werden in enger Absprache mit dem Auftraggeber erbracht, um sicherzustellen, dass die erzielten Ergebnisse den Anforderungen und Erwartungen des Auftraggebers entsprechen. Der genaue Umfang der Dienstleistungen, einschließlich spezifischer Ziele und Liefertermine, wird in separaten Projektvereinbarungen oder Arbeitsaufträgen festgelegt, die Bestandteil dieses Vertrages sind.

5. Vertragsabschluss

5.1. Verfahren zum Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss zwischen dem Dienstleister cehler.dev und dem Auftraggeber vollzieht sich in mehreren Schritten, die gewährleisten sollen, dass beide Parteien über die Bedingungen der Zusammenarbeit vollständig informiert und mit diesen einverstanden sind.

  1. Anfrage und Angebot: Der Prozess beginnt mit einer Anfrage des Auftraggebers, auf die der Dienstleister mit einem detaillierten Angebot reagiert. Dieses Angebot umfasst den Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen, die geschätzten Kosten und den voraussichtlichen Zeitrahmen für die Durchführung des Projekts.
  2. Prüfung und Verhandlung: Der Auftraggeber prüft das Angebot und kann bei Bedarf Verhandlungen über bestimmte Bedingungen anstoßen. Diese Phase dient dazu, sicherzustellen, dass die Erwartungen und Anforderungen beider Seiten klar definiert und vereinbart sind.
  3. Annahme des Angebots: Die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kann schriftlich, per E-Mail oder durch eine andere vereinbarte Form der Kommunikation erfolgen. Mit der Annahme des Angebots erklärt sich der Auftraggeber mit den Bedingungen des Angebots und den AGBs des Dienstleisters einverstanden.
  4. Vertragsdokumentation: Nach Annahme des Angebots erstellt der Dienstleister eine Vertragsdokumentation, die die spezifischen Bedingungen des Projekts, einschließlich des Leistungsumfangs, der Preise, Zahlungsbedingungen und etwaiger besonderer Vereinbarungen, zusammenfasst.
  5. Unterschrift: Der Vertrag wird von beiden Parteien unterzeichnet, wodurch er rechtsverbindlich wird. Elektronische Signaturen oder eine schriftliche Bestätigung per E-Mail können akzeptiert werden, sofern dies vorab zwischen den Parteien vereinbart wurde.

5.2. Bestätigung und Rücktrittsrechte

  • Bestätigung: Nach Unterzeichnung des Vertrags erhält der Auftraggeber eine Bestätigung des Vertragsabschlusses vom Dienstleister. Diese Bestätigung dient als Nachweis für die Vereinbarung und die darin festgelegten Bedingungen.
  • Rücktrittsrechte: Der Auftraggeber hat das Recht, innerhalb einer vereinbarten Frist ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Die Bedingungen und Fristen für einen solchen Rücktritt sind in den AGBs festgelegt und können je nach Art und Umfang der Dienstleistung variieren. In der Regel wird eine Frist von 14 Tagen ab Vertragsabschluss gewährt. Für den Rücktritt muss eine schriftliche Erklärung an den Dienstleister gerichtet werden. Eventuell bereits erbrachte Leistungen oder angefallene Kosten müssen je nach Vereinbarung vom Auftraggeber getragen werden.

6. Leistungsumfang und -erbringung

6.1. Detaillierte Beschreibung der Leistungen

6.1.2. WordPress-Entwicklung

Der Dienstleister bietet umfassende WordPress-Entwicklungsdienste an, die die Erstellung und Anpassung von Websites, Blogs und E-Commerce-Plattformen umfassen. Dies beinhaltet:

  • Design und Themengestaltung: Entwicklung von benutzerdefinierten Themes, die auf die Markenidentität und die Bedürfnisse des Kunden abgestimmt sind.
  • Plugin-Entwicklung und -Integration: Implementierung von standardmäßigen und maßgeschneiderten Plugins zur Erweiterung der Funktionalität der Website.
  • Inhaltsmanagement: Einrichtung und Konfiguration des WordPress-Backends für eine einfache Verwaltung von Inhalten durch den Kunden.
  • Performance-Optimierung: Maßnahmen zur Beschleunigung der Ladegeschwindigkeit und Verbesserung der Website-Performance.
  • Sicherheitsmaßnahmen: Implementierung von Sicherheitsprotokollen zum Schutz der Website vor Malware und Hacking.

6.1.3. SEO-Maßnahmen

Der Dienstleister führt Suchmaschinenoptimierung durch, um die Sichtbarkeit der Website in den Suchergebnissen zu verbessern. Dies beinhaltet:

  • Keyword-Recherche: Identifizierung relevanter Schlüsselwörter und Phrasen, die potenzielle Kunden verwenden, um Dienstleistungen oder Produkte zu finden.
  • On-Page-SEO: Optimierung von Webseiteninhalten, Meta-Tags, Headings und Bildern zur Verbesserung der Relevanz und Lesbarkeit für Suchmaschinen.
  • Off-Page-SEO: Aufbau von Backlinks und Verbesserung der Domain-Autorität durch externe Quellen.
  • Technisches SEO: Verbesserung technischer Aspekte der Website, wie die Seitenstruktur und die Ladezeiten, um die Crawlability für Suchmaschinen zu erhöhen.

6.1.4. Cloud-Migrationsprozess

Der Dienstleister unterstützt bei der Migration von Anwendungen, Daten und Infrastrukturen in die Cloud. Dies umfasst:

  • Migrationsplanung: Bewertung der bestehenden IT-Umgebung und Entwicklung eines maßgeschneiderten Migrationsplans.
  • Cloud-Auswahl: Beratung bei der Auswahl des geeigneten Cloud-Anbieters und des Cloud-Service-Modells (IaaS, PaaS, SaaS) basierend auf den Anforderungen des Kunden.
  • Daten- und Anwendungsmigration: Sicherer Transfer von Daten und Anwendungen in die Cloud-Umgebung.
  • Optimierung und Skalierung: Anpassung der Cloud-Ressourcen für optimale Leistung und Kosten.

6.1.5. Anpassungen und Änderungsanforderungen

Der Dienstleister ist offen für Anpassungen und Änderungen am Leistungsumfang während der Projektlaufzeit. Dies beinhaltet:

  • Anpassungsanfragen: Kunden können Anpassungen der Dienstleistungen beantragen, die nach Absprache und gegebenenfalls gegen zusätzliche Kosten umgesetzt werden.
  • Änderungsmanagement: Der Dienstleister etabliert ein Änderungsmanagementverfahren, um Änderungsanforderungen systematisch zu erfassen, zu bewerten und zu implementieren, sodass Projekte flexibel an neue Anforderungen angepasst werden können.

Der Dienstleister verpflichtet sich, alle Leistungen professionell, termingerecht und entsprechend den vereinbarten Spezifikationen zu erbringen. Ziel ist es, durch hochwertige Dienstleistungen und eine enge Zusammenarbeit mit dem Kunden dessen digitale Präsenz und Geschäftsprozesse nachhaltig zu verbessern.

7. Pflichten des Auftraggebers

Um eine effiziente und erfolgreiche Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen zu gewährleisten, ist die aktive Mitwirkung und Unterstützung des Auftraggebers erforderlich. Die nachfolgenden Pflichten des Auftraggebers sind entscheidend für die Umsetzung und den Erfolg des Projekts:

7.1. Bereitstellung notwendiger Informationen und Materialien

  • Projektspezifische Informationen: Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle relevanten Informationen über das Projekt rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören Ziele, Zielgruppen, gewünschte Funktionen, Präferenzen in Bezug auf Design und Technologie sowie jegliche spezifischen Anforderungen oder Einschränkungen, die das Projekt beeinflussen könnten.
  • Zugangsdaten: Für Dienstleistungen, die den Zugriff auf bestehende Systeme, Websites oder Cloud-Infrastrukturen des Auftraggebers erfordern, muss der Auftraggeber dem Dienstleister die notwendigen Zugangsdaten sicher und zeitnah bereitstellen.
  • Inhalte und Materialien: Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Lieferung aller notwendigen Inhalte (Texte, Bilder, Videos usw.), die für die Erstellung oder Aktualisierung der Website, die Durchführung von SEO-Maßnahmen oder die Integration in die Cloud-Infrastruktur benötigt werden. Diese Materialien müssen in einem geeigneten Format und von guter Qualität sein, um ihre Verwendung im Projekt zu ermöglichen.

7.2. Mitwirkungspflichten

  • Feedback und Freigaben: Der Auftraggeber verpflichtet sich, Entwürfe, Prototypen und andere Zwischenergebnisse, die vom Dienstleister vorgelegt werden, zeitnah zu prüfen und Feedback oder Freigaben zu erteilen. Verzögerungen in der Rückmeldung können zu Verzögerungen im Projektverlauf führen.
  • Kommunikation: Eine klare und regelmäßige Kommunikation zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister ist für den Erfolg des Projekts unerlässlich. Der Auftraggeber soll einen festen Ansprechpartner benennen, der für Rückfragen zur Verfügung steht und Entscheidungen treffen kann.
  • Änderungsmanagement: Sollten sich im Laufe des Projekts Änderungen an den ursprünglichen Anforderungen oder dem Umfang ergeben, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Änderungen klar zu kommunizieren. Der Dienstleister wird die Auswirkungen solcher Änderungen auf Zeitplan, Kosten und Ressourcen bewerten und mit dem Auftraggeber abstimmen.

8. Preise und Zahlungsbedingungen

8.1. Preisstruktur

Die Preisstruktur für die vom Dienstleister angebotenen Dienstleistungen basiert auf den spezifischen Anforderungen und dem Umfang der Projekte. Die Preise können als Festpreis für ein bestimmtes Projekt, auf Stundenbasis für laufende Arbeiten oder als ein monatliches Retainer-Modell für kontinuierliche Dienstleistungen festgelegt werden. Die spezifische Preisstruktur für jedes Projekt wird im Angebot und in der Vertragsdokumentation detailliert beschrieben, einschließlich aller zusätzlichen Kosten, wie z.B. für Drittanbieter-Lizenzen, spezielle Software-Tools oder externe Dienstleistungen, die für die Durchführung des Projekts erforderlich sind.

8.2. Zahlungsfristen

Zahlungen sind gemäß den im Vertrag festgelegten Fristen zu leisten. In der Regel wird eine Anzahlung bei Projektbeginn fällig, gefolgt von Zwischenzahlungen, die an bestimmte Meilensteine gebunden sind, und einer Abschlusszahlung bei Projektende. Für kontinuierliche Dienstleistungen oder Retainer-Modelle werden Zahlungen monatlich im Voraus fällig. Die genauen Zahlungsfristen und -bedingungen werden im Vertrag spezifiziert.

8.3. Verzugsregelungen

Bei verspäteter Zahlung durch den Auftraggeber behält sich der Dienstleister das Recht vor, Verzugszinsen in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Verzugszinsen wird auf Basis der gesetzlich zulässigen Höchstsätze berechnet und im Vertrag festgelegt. Der Dienstleister wird den Auftraggeber bei Zahlungsverzug schriftlich mahnen und eine angemessene Frist zur Begleichung der ausstehenden Beträge setzen. Bleibt die Zahlung auch nach Ablauf dieser Frist aus, kann der Dienstleister weitere rechtliche Schritte einleiten und/oder die Erbringung der Dienstleistungen aussetzen, bis die ausstehenden Beträge vollständig beglichen sind. Zusätzlich können dem Auftraggeber alle im Zusammenhang mit dem Zahlungsverzug entstandenen Kosten, wie z.B. Mahngebühren und Kosten für Rechtsberatung, in Rechnung gestellt werden.

9. Eigentumsrechte und Nutzungsrechte

9.1. Urheberrechtliche Bestimmungen

Alle im Rahmen der Vertragsbeziehung erstellten Werke, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Website-Designs, Code, Texte, Grafiken und sonstige Materialien, unterliegen dem Urheberrecht und anderen geistigen Eigentumsrechten. Diese Rechte liegen, sofern nicht anders vereinbart, beim Dienstleister oder den entsprechenden Lizenzgebern. Die Erstellung dieser Werke begründet keine Übertragung des Eigentums an den Auftraggeber, es sei denn, dies wird ausdrücklich in einer schriftlichen Vereinbarung festgelegt.

9.2. Übertragung von Nutzungsrechten

Dem Auftraggeber werden spezifische, nicht-exklusive Nutzungsrechte für die im Rahmen des Vertrags erstellten Werke eingeräumt. Diese Nutzungsrechte erlauben dem Auftraggeber die Verwendung der Werke im Rahmen des vereinbarten Zwecks, wie z.B. die Nutzung der Website im Internet oder die Verwendung der erstellten Inhalte für Marketingzwecke. Die genauen Bedingungen, unter denen diese Nutzungsrechte eingeräumt werden, einschließlich der Dauer der Rechte und eventueller Beschränkungen, werden im Vertrag detailliert festgelegt. Eine Weitergabe oder Unterlizenzierung dieser Rechte an Dritte ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Dienstleisters nicht gestattet.

9.3. Einschränkungen der Nutzung

Die Nutzung der im Rahmen des Vertrags erstellten Werke durch den Auftraggeber unterliegt bestimmten Einschränkungen. Diese umfassen, ohne darauf beschränkt zu sein, das Verbot der Änderung, Bearbeitung oder Umgestaltung der Werke ohne die ausdrückliche Zustimmung des Dienstleisters. Ebenso ist die Verwendung der Werke in einem Kontext, der als schädlich für das Ansehen des Dienstleisters oder seiner Lizenzgeber angesehen werden könnte, untersagt. Jegliche Nutzung, die über den im Vertrag definierten Zweck hinausgeht, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Dienstleisters.

Die Einhaltung dieser Eigentums- und Nutzungsrechte gewährleistet die Anerkennung und den Schutz des geistigen Eigentums, das im Rahmen der Dienstleistungserbringung geschaffen wurde. Sie stellt sicher, dass die Rechte und Interessen beider Parteien gewahrt bleiben und fördert eine faire und respektvolle Geschäftsbeziehung. Bei Fragen oder Unklarheiten bezüglich der Eigentums- und Nutzungsrechte empfiehlt es sich, direkt mit dem Dienstleister in Kontakt zu treten, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.

10. Vertraulichkeit und Datenschutz

10.1. Datenschutzbestimmungen

Im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen achtet der Dienstleister streng auf die Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften. Der Schutz der persönlichen Daten des Auftraggebers und der Endnutzer hat oberste Priorität. Persönliche Daten werden nur in dem Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt, der für die Ausführung der vereinbarten Dienstleistungen notwendig ist. Der Dienstleister ergreift angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit dieser Daten zu gewährleisten und sie vor unberechtigtem Zugriff, Verlust oder Zerstörung zu schützen.

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt transparent, und betroffene Personen werden über die Zwecke, für die ihre Daten verarbeitet werden, sowie über ihre Rechte in Bezug auf diese Daten informiert. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er gemäß den Datenschutzgesetzen ebenfalls Verpflichtungen hat, insbesondere wenn er personenbezogene Daten an den Dienstleister übermittelt. Es ist die Verantwortung des Auftraggebers, sicherzustellen, dass die Übermittlung solcher Daten rechtmäßig erfolgt und dass die betroffenen Personen angemessen informiert wurden.

10.2. Geheimhaltungspflichten

Sowohl der Dienstleister als auch der Auftraggeber verpflichten sich zur Geheimhaltung aller im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen vertraulichen Informationen. Vertrauliche Informationen umfassen alle nicht öffentlichen Geschäfts-, Finanz-, technischen oder sonstigen Informationen, die in schriftlicher, mündlicher oder elektronischer Form ausgetauscht werden. Diese Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.

Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht bestehen, wenn die Offenlegung der Informationen (a) aufgrund gesetzlicher Anforderungen notwendig ist, (b) von der anderen Partei schriftlich genehmigt wurde, oder (c) für die Erfüllung des Vertrags unbedingt erforderlich ist. In jedem Fall wird die offenlegende Partei sicherstellen, dass die Offenlegung auf das notwendige Minimum beschränkt bleibt und dass der Empfänger der Informationen über deren vertraulichen Charakter informiert wird.

Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und Geheimhaltungspflichten ist entscheidend für das Vertrauen zwischen Dienstleister und Auftraggeber. Verstöße gegen diese Bestimmungen können zu Schäden führen und die Geschäftsbeziehung sowie das Ansehen beider Parteien beeinträchtigen. Bei Fragen oder Bedenken bezüglich des Datenschutzes oder der Vertraulichkeit sollten die Parteien unverzüglich miteinander in Kontakt treten, um eine Lösung zu finden.

11. Haftung und Gewährleistung

11.1. Haftungsbeschränkungen

Der Dienstleister [Ihr Name oder Ihr Geschäftsname] haftet gegenüber dem Auftraggeber für Schäden – außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. In solchen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für indirekte Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, besteht keine Haftung, es sei denn, diese Schäden wurden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Dienstleisters verursacht.

Haftungsansprüche gegen den Dienstleister verjähren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Haftung für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, bleibt von den vorstehenden Beschränkungen unberührt.

11.2. Gewährleistungsansprüche

Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei berechtigten Mängelrügen wird der Dienstleister nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung (-leistung) berechtigt sein. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl oder ist diese dem Auftraggeber nicht zumutbar, so hat der Auftraggeber das Recht, nach seiner Wahl entweder eine Minderung der Vergütung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

11.3. Umgang mit Mängeln

Mängel an den erbrachten Leistungen sind vom Auftraggeber innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt der Leistung schriftlich zu melden. Bei der Mängelrüge sind die Beanstandungen so detailliert wie möglich zu beschreiben, um dem Dienstleister die Mängelprüfung zu erleichtern. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Leistungen als mangelfrei abgenommen, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

Der Dienstleister wird für Mängel, die innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten, nach eigener Wahl entweder eine kostenlose Nachbesserung oder eine Ersatzleistung erbringen. Ist der Mangel nach zwei Nachbesserungsversuchen weiterhin vorhanden, hat der Auftraggeber das Recht, eine Minderung der Vergütung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche wegen Mängeln, die der Dienstleister arglistig verschwiegen hat, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch unsachgemäße Nutzung, Änderung oder Instandsetzung der Leistung durch den Auftraggeber oder Dritte entstanden sind. Ebenfalls ausgeschlossen sind Gewährleistungsansprüche für Verschleißteile oder für Mängel, die aufgrund natürlicher Abnutzung entstehen.

12. Kündigung

12.1. Kündigungsfristen und -bedingungen

Die Vertragsbeziehung zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern nicht im Einzelvertrag eine abweichende Regelung getroffen wurde. Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Vertragspartei die ihr obliegenden Vertragspflichten schwerwiegend verletzt und nach Setzung einer angemessenen Frist zur Behebung des Mangels keine Abhilfe geschaffen wurde oder wenn die wirtschaftliche Grundlage des Vertragsverhältnisses sich grundlegend ändert.

12.2. Folgen der Kündigung

Mit Wirksamwerden der Kündigung sind beide Vertragsparteien verpflichtet, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhaltenen Leistungen zurückzugewähren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Dienstleister sämtliche im Rahmen des Vertrags erbrachten Leistungen bis zum Zeitpunkt der Kündigung zu vergüten. Bereits erbrachte Zahlungen werden nicht zurückerstattet.

Materialien, Dokumente oder Daten, die der Auftraggeber dem Dienstleister zur Verfügung gestellt hat, werden diesem nach Vertragsende zurückgegeben oder, sofern dies vereinbart wurde, vernichtet. Der Dienstleister ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhaltenen vertraulichen Informationen auch nach Vertragsende vertraulich zu behandeln und sie nicht an Dritte weiterzugeben.

Sollten bei Vertragsende noch offene Leistungen bestehen, die noch nicht abgewickelt oder vollständig erfüllt wurden, sind diese nach den Bestimmungen des Vertrags zu vollenden, sofern nicht anders vereinbart.

Die Übertragung von Eigentums- und Nutzungsrechten an den im Rahmen des Vertrags erstellten Werken oder Leistungen erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung an den Auftraggeber. Bis dahin verbleiben die Rechte beim Dienstleister.

Die Parteien vereinbaren, dass nach Beendigung des Vertragsverhältnisses etwaige gegenseitige Ansprüche, soweit sie nicht bereits geltend gemacht wurden, innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Vertragsende schriftlich bei der anderen Partei eingereicht werden müssen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung solcher Ansprüche ausgeschlossen.

13. Schlussbestimmungen

13.1. Änderungen der AGBs

Der Dienstleister behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen der AGBs werden dem Auftraggeber schriftlich oder in elektronischer Form mitgeteilt und treten nicht rückwirkend in Kraft. Sie werden wirksam, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung der Änderungen Widerspruch erhebt. Der Dienstleister wird den Auftraggeber bei der Bekanntgabe der Änderungen auf dieses Widerspruchsrecht und die Folgen eines ausbleibenden Widerspruchs hinweisen. Ein Widerspruch des Auftraggebers kann zur Beendigung des Vertragsverhältnisses führen.

13.2. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber ergeben, ist ausschließlich das Recht des Landes anwendbar, in dem der Dienstleister seinen Geschäftssitz hat. Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Dienstleisters vereinbart. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

13.3. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung sollen die Parteien eine solche wirksame und durchführbare Regelung treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt für Lücken in diesen AGBs.

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